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Regulatorisches Update: Thermoetiketten für Lebensmittelanwendungen

15.7.2026
Rotabil-Redaktion
Regulatorisches Update: Thermoetiketten für Lebensmittelanwendungen

Kurzfassung (TL;DR)

EU-Regulierung für Thermoetiketten auf Lebensmittelverpackungen, BPS-Beschränkungen und Übergangsfrist bis 20. Juli 2026.

In der Europäischen Union gibt es eine wichtige regulatorische Änderung für Thermoetiketten in Lebensmittelanwendungen. Die Verordnung (EU) 2024/3190 beschränkt die absichtliche Verwendung bestimmter Bisphenole, darunter Bisphenol S (BPS), in Materialien mit Lebensmittelkontakt.

Welche Etiketten sind betroffen?

Die Regelung ist relevant, wenn Thermoetiketten auf Lebensmittelverpackungen aufgebracht werden. Dazu zählen beispielsweise Verpackungen für Fleisch, Milchprodukte, Fertiggerichte und Backwaren. Die Eignung des Etikettenmaterials muss für den vorgesehenen Einsatz bewertet werden.

Thermoetiketten für Logistik, Lagerhaltung oder andere Nicht-Lebensmittel-Anwendungen sind nicht in gleicher Weise betroffen. Entscheidend ist der konkrete Verwendungszweck auf einer Lebensmittelverpackung.

Übergangsfrist bis zum 20. Juli 2026

BPS-haltige Thermoetiketten dürfen für Lebensmittelverpackungen bis zum 20. Juli 2026 in Verkehr gebracht werden. Danach müssen für Lebensmittelanwendungen konforme Materialien eingesetzt werden.

Was ändert sich bei der Materialauswahl?

  • Konformitätserklärungen und technische Dokumente für Lebensmittelverpackungen prüfen.
  • Konforme Alternativen frühzeitig bestimmen und einen Übergangsplan erstellen.
  • Materialien für Lebensmittelanwendungen klar von Materialien für Nicht-Lebensmittel-Anwendungen trennen.
  • Bei einem Materialwechsel Druckqualität, Lesbarkeit, Haftung und Prozesskompatibilität erneut prüfen.

Klare Produktbezeichnungen

Die Aktualisierung betrifft auch die klare Beschreibung des vorgesehenen Einsatzzwecks. Begriffe zur Thermoschicht können präzisiert werden, damit sie nicht fälschlich auf die gesamte Laminatstruktur bezogen werden. Für Nicht-Lebensmittel-Anwendungen können Bezeichnungen verwendet werden, die den Logistikeinsatz eindeutig ausweisen.

Eine solche Namenspräzisierung bedeutet nicht automatisch eine Änderung der Rohstoffrezeptur, der EAN-Codes oder der technischen Leistung. Sie dient einer transparenteren Beschreibung des vorgesehenen Einsatzes.

Praktische Checkliste

  1. Bestehende Thermoetiketten nach Lebensmittel- und Nicht-Lebensmittelanwendung trennen.
  2. Konformitätserklärungen und technische Daten für Lebensmittelverpackungen aktualisieren.
  3. Liefer- und Produktionszeiten für Alternativmaterialien vor dem 20. Juli 2026 bestätigen.
  4. Neue Produktbezeichnungen mit Lager- und Einkaufsdaten abgleichen.
  5. Nach der Umstellung Druck, Haftung und Barcode-Lesbarkeit in den ersten Produktionsläufen erneut prüfen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen technischen Information. Für jedes konkrete Produkt und jede Anwendung sind aktuelle Konformitätsunterlagen und die geltenden Vorschriften zu prüfen.